Augenuntersuchung bei Medical Europa Klasse II

Es haben sich seit 08.April 2013 endgültig auch in Deutschland die EU-Regeln in der Begutachtung der flugmedizinischen Tauglichkeit durchgesetzt. Entgegen der bisherigen Sorgen vieler Piloten, haben sich keine "schlimmen Veränderungen" zugetragen.

 

Als Fliegerarzt für Speyer, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe und andere Städte der Rhein-Neckar-Metropolregion kann ich Ihnen versichern, dass es für die Piloten Klasse 2 im EU-Recht eigentlich alles beim Alten geblieben ist!

 

Weiterhin können Sie Ihr EU-Medical Klasse 2 und FAA-Medicals Class I-III in unserer flugmedizinischen Untersuchungsstelle CFI Speyer problemlos bekommen.

 

Zum Augenarzt muss jedoch jeder, der:

  • sein Medical zum ersten Mal beantragt
  • sein Medical verlängert, wenn sich die Brillenstärke geändert hat oder wenn man sich in einer Risikogruppe für andere Augenerkrankungen befindet, z.B. Alterssichtigkeit, Altersbedingte Makuladegeneration (AMD).

 

LBA-Augenarzt in Speyer: Dr. med. Helmut Grimm Tel. 06232 24240, Am Postplatz (Gilgenstr. 30), 67 346 Speyer

 

Der Augenarzt trägt die Untersuchungsbefunde in ein spezielles Formular ein: augenärztlicher Untersuchungsbericht (zum Formulare-Download)

 

Der augenärztliche Untersuchungsbericht muss folgende Untersuchungen enthalten:

 

  • Untersuchung des äußeren Auges und seiner Anhangsorgane, brechende Medien (Spaltlampe) und Fundoskopie
  • Bestimmung des bestkorrigierten und falls erforderlich unkorrigierten Nah-Fern- und –wenn erforderlich- Intermediärvisus
  • Bestimmung der Refraktion
  • Tonometrie (Augendruckmessung) bei Bewerbern, die das 40.Lebensjahr vollendet haben
  • Gesichtsfeldprüfung



WICHTIG: Laser-Operationen sind für Piloten-Lizenzen leider sehr hinderlich:

Nach den deutschen Voraussetzungen darf kein Pilot nach einer Kerato-Laser-Chirurgie-Operation lizenziert werden. Das gilt jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt.