Tauglichkeitsuntersuchung für FAA Medical

Rufen Sie uns an, um Ihren Termin für die FAA fliegerärztliche Untersuchung auszumachen: 

Telefon: 06232-4991060

 

Wir stehen Ihnen für Ihre Anfragen telefonisch zur Verfügung:

 

Montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr

Freitags von 8:30-12:00 Uhr



Für Ihre Tauglichkeitsuntersuchung benötigen Sie:

  • Ausweis mit 2 amtlichen Bildern:
    1 x Personalausweis (oder Reisepass) und 1 x Führerschein.
  • Bisheriges Medical-Zeugnis und Pilotenlizenz im Fall der Lizenzverlängerung

Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne alle diese Dokumente der Fliegerarzt keine Untersuchung bei Ihnen durchführen darf. 

So vereinbaren Sie einen Termin bei uns:

  • Sie werden gebeten, zunächst einen vorläufigen Termin im BioMedical Center Speyer auszumachen. Am Telefon werden Sie nach Ihrem Namen, der Telefonnummer und E-Mail Adresse gefragt.
  • Wir schicken Ihnen den vereinbarten Termin per Mail zu.
  • Anschließend füllen Sie das FAA-Online-Formular aus und erhalten über die FAA-Website eine Confirmation für den Untersuchungstermin.
  • Die Terminbestätigung und die confirmation number schicken Sie uns bitte per E-Mail innerhalb von 48 Stunden nach der Vereinbarung des vorläufigen Termins.
  • Absagen sind kostenfrei bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich.


Für die Untersuchung ist zudem lockere, bequeme Kleidung sinnvoll (speziell für die Bewerber, die ein Belastungs-EKG benötigen).

Ihre Daten, die Sie beim Ausfüllen des online Formulars eingegeben haben, werden automatisch an die FAA weitergeleitet. Diese Daten werden zudem ausschließlich für Ihren Fliegerarzt einsehbar, bei dem Sie Ihre Tauglichkeitsuntersuchung vornehmen.



Zertifikat Dr. med. Rainer Mutschler als Fliegerarzt für FAA medicals I-III, Oklahoma City 1995

EASA Medicals

           

Es gibt für EASA  3 Tauglichkeitsklassen:

Klasse 1 für CPL, MPL, ATPL

Klasse 2 für SPL, BPL, PPL

LAPL für Light Aircraft Pilot License

 

Dr. Mutschler kann nur EASA Klasse 2 Medicals begutachten und ausstellen,- jedoch FAA Medicals  Class 1, 2 und 3 erstellen

 

Für FAA die Klassen 1-3 gelten:

Klasse 1 für CPL, MPL, ATPL

Klasse 2 für SPL, BPL, PPL

Klasse 3 für PPL

 

Gültigkeitsdauer gemäß EASA MED.A.045

 

Klasse 1

  • 12 Monate
  • 6 Monate wenn der Lizenzinhaber:auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Verkehr tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat; das 60. Lebensjahr vollendet hat

 

Klasse 2

  • 60 Monate bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres.
  • 24 Monate bei Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des     50. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 51. Lebensjahres:
  • 12 Monate bei Lizenzinhabern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben

 

LAPL

  • 60 Monate bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet. Die    Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres,
  • 24 Monate bei Lizenzinhabern, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

Nachuntersuchungen können wie bisher bis 45 Tage vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt werden, ohne dass die nächste Gültigkeitsdauer verringert wird.

 

Die Lizenz wird auf Dauer ausgestellt. Erst durch ein aktuelles Fliegerärztliches Zeugnis - das mitgeführt werden muss - wird die Lizenz gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit des fliegerärztlichen Zeugnisses kann die Lizenz durch ein neues Zeugnis wieder gültig gemacht werden.

 

Die vorgeschriebenen Flugstunden/Checkflüge etc. sind ebenso durchzuführen und durch den Fluglehrer zu dokumentieren, um die Lizenz gültig zu halten. Siehe hierzu: Aktuelle Lizenzbestimmungen für Privatflugzeugführer unter Pilot-Infos.

 

Erst nach Ablauf der Lizenz wird von der Behörde eine neue Lizenz ausgestellt. Ebenso wie das Zeugnis muss nun u. a. ein amtlicher Lichtbild ausweis mitgeführt werden.